Notar

Bei Beglaubigungen, Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften ist eine Amtsperson pflicht.
Diese Person ist der Notar Ihres Vertrauens.
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt.

Die Haupttätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs, Aktiengesellschaften und Unternehmergesellschaften), Umwandlungen, Satzungsänderungen,
    Handels- und Vereinsregisteranmeldungen.
  • Damit Ansprüche sofort vollstreckbar sind, bedarf es der entsprechenden Gestaltung der notariellen Urkunde.
    So werden die Ansprüche ohne vorheriges Klageverfahren durchgesetzt. 

Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten,
dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.

Notar

Bei Beglaubigungen, Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften ist eine Amtsperson pflicht.
Diese Person ist der Notar Ihres Vertrauens.
Die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt.

Die Haupttätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:

  • Grundstücksrecht (v. a. Grundstückskaufverträge, Grunddienstbarkeiten, Grundpfandrechte)
  • Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen etc.)
  • Familienrecht (Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Erklärungen im Kindschaftsrecht, wie Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltsverpflichtungen), Sorgeerklärungen
  • Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs, Aktiengesellschaften und Unternehmergesellschaften), Umwandlungen, Satzungsänderungen,
    Handels- und Vereinsregisteranmeldungen.
  • Damit Ansprüche sofort vollstreckbar sind, bedarf es der entsprechenden Gestaltung der notariellen Urkunde.
    So werden die Ansprüche ohne vorheriges Klageverfahren durchgesetzt. 

Der Notar ist verpflichtet, die Urkundsbeteiligten zu betreuen und in juristischen Fragen so umfassend zu beraten,
dass er ihren Willen urkundlich erfassen kann.